Täterarbeit häusliche Gewalt

Täterarbeit häusliche Gewalt (TäHG) meint sozial-therapeutisches Arbeiten mit Menschen, die Gewalt gegenüber Menschen, die ihnen nahe stehen, ausüben: d.h., gegenüber der Partnerin/dem Partner, Kindern oder anderen Familienangehörigen. Ziel der Täterarbeit ist es, gewalttätiges Verhalten zu beenden. Dazu bedarf es folgender Schritte:

Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln
Verstehen des eigenen Verhaltens
Veränderung des Handelns

Diese Schritte werden in sozialen Trainingskursen und/oder Einzelberatungen erarbeitet.

Für wen ist Täterarbeit?

Gewalt im häuslichen Bereich wird von Männern und Frauen ausgeübt. Da die schwereren Gewalttaten häufig von Männern ausgeübt werden, bieten wir unsere Kurse und Beratungen zunächst nur für Männer an. Gegebenenfalls werden wir ein entsprechendes Angebot für Frauen einrichten.
Teilnehmer kommen z.T. über juristische Wege in unsere Kurse. Dies sind:

Verhängung einer Bewährungsstrafe nach § 56 ff. StGB
Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 ff. StGB
Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach § 153a StPO
Urteile nach § 23 JGG
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (§ 1666 BGB)

Daneben können Männer selbstverständlich auch auf freiwilliger Basis teilnehmen, oder weil ihnen dies von anderen Stellen wie z.B. Polizei, Jugendamt oder anderen Beratungsstellen nahe gelegt wurde.

Und die Partnerin?

Der Sicherheitsaspekt der Partnerin ist uns wichtig: Durch die Teilnahme des gewalttätigen Mannes an einem Täterprogramm darf die Sicherheit der Frau nicht gefährdet werden. Wir nehmen zu Beginn des Kurses Kontakt zur Partnerin auf, unterrichten sie über die Programminhalte und weisen darauf hin, dass die Kursteilnahme nicht automatisch ein Ende der Gewalthandlungen bedeutet. Wir geben den Partnerinnen Informationen über spezifische Frauenunterstützungsangebote und informieren sie im Falle eines Abbruchs oder Ausschlusses aus dem Täterprogramm.

Was soll mit Täterarbeit erreicht werden?

Ziele unserer Kurse und Beratungen sind:

Gewaltfreiheit des Mannes gegenüber seiner Partnerin/Expartnerin und seinen Kindern
Verantwortung für die Gewalthandlungen und sein generelles Handeln zu übernehmen
Erreichen einer verbesserten Selbstkontrolle des Teilnehmers
Förderung einer differenzierteren Selbstwahrnehmung
Verbesserung der sozialen Kompetenz

Und wie?

Methodisch und inhaltlich arbeiten wir im Sinne der Standards zur Täterarbeit (BAG Täterarbeit) folgendermaßen:
1. Täterarbeit führen wir primär als Gruppenangebot durch, sie erfolgt bei uns in durchlaufenden, ganzjährigen Gruppen
2. Anwendung des methodischen Mittels der Rekonstruktion der Tat (Slow Motion)
3. Erstellen individueller Sicherheits- und Notfallpläne
4. Kritisches Hinterfragen bestehender Frauen- und Männerbilder
5. Selbstwahrnehmungs- und Kommunikationsübungen, um sich und andere realistischer einschätzen zu können.
Dabei arbeiten wir mit klientenzentriert und systemisch orientierten Ansätzen: Wir gehen davon aus, dass das Gewaltverhalten vor dem Hintergrund des persönlichen Selbst- und Rollenbildes des Teilnehmers zu sehen ist. Darüber hinaus muss es in Zusammenhang mit seinen Beziehungen und Bezugssystemen gestellt werden. Grundsätzlich aber ist jeder jederzeit für das eigene Handeln sich selbst und anderen gegenüber verantwortlich.

Was kann Täterarbeit nicht?

Täterarbeit wie WoGe e.V. sie durchführt ist ein soziales Training zur Verantwortungsübernahme. Sie stellt keine Heilbehandlung dar und ersetzt keine Therapie! Trotz vieler Erfolge und positiver Auswirkungen auf die Männer und die Familien bietet sie keine Garantie für Gewaltfreiheit. Vielmehr möchten wir die Partnerinnen und Familien ermutigen, sich ihrer eigenen Rollen im Beziehungsgefüge bewusst zu werden und auf Gewalt erhaltende Strukturen hin zu untersuchen und zu ändern.

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